AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mitgliederverwaltung: Die HYGIA-Mitglieder werden von einer zentralen Mitgliederverwaltung verwaltet.
Die Adresse lautet: Mitgliederverwaltung, Varrentrappstrasse 20, 38114 Braunschweig.
(HYGIA Ladies Braunschweig: Mitgliederverwaltung, Celler Straße 63, 38114 Braunschweig)

2. Mitgliedsband: Jedes Mitglied erhält zum Mitgliedschaftsbeginn ein Mitgliedsband. Der Check-In/ Check-Out mit diesem Band ist Voraussetzung für den Club-Zutritt. Das Mitgliedsband ist nicht übertragbar und muss vor unberechtigter Mitbenutzung Dritter geschützt werden. Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsbands ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr von 29,- € fällig.

3. Mitgliedschaftsbeginn: Das Mitglied ist zur Nutzung aller HYGIA-Clubs ab Mitgliedschafts- oder Vorabnutzungsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag eines Monats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem Mitgliedschaftsbeginn.

4. Monatliche Zahlungen: Der Monatsbeitrag ist im Voraus zu Beginn eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug zu entrichten. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen, sofort fällig. Erfolgt eine Rücklastschrift mangels Deckung, wird der Beitrag inkl. entstandener Rücklastschriftgebühren im Folgemonat erneut abgebucht.

5. Einmalige/wiederkehrende Investitionen: Die HYGIA-Betreuungspauschale, die Verwaltungsgebühr sowie der anteilige Beitrag für die Vorabnutzung sind mit der ersten monatlichen Zahlung fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn oder die Vorabnutzung in den Monaten Februar, März, April, August, September, Oktober ist eine Servicepauschale zum 01.05 und 01.11. fällig. Liegt der Mitgliedschaftsbeginn oder die Vorabnutzung in den Monaten Mai, Juni, Juli, November, Dezember, Januar ist eine Servicepauschale zum 01.02. und 01.08. fällig. Diese wird, gemeinsam mit dem Monatsbeitrag, per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

6. Stundung: Wird das Mitglied aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft oder berufsbedingter Ortsabwesenheit an der Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Leistungen weitestgehend gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) erbracht, können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden. Die Stundung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.

7. Änderungen: Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung sind der HYGIA-Mitgliederverwaltung bis zum 15. eines Monats schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis zusätzlich entstehende Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
Mitgliedschaftsänderungen sind immer mit einer erneuten Laufzeit verbunden.

8. Hausordnung: Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie hängt in den HYGIA-Clubs sichtbar aus und kann zusätzlich unter www.fitnessland.de/hausordnung eingesehen werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das HYGIA das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.

9. Kündigung:

Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit für beide Seiten in Textform mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Bedingungen auf unbestimmte Zeit. Verlängerte Mitgliedschaften sind jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündbar.
Monatlich kündbare Mitgliedschaften sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos kündbar, sofern ein ärztliches Attest erbracht wird. Bei Ortswechsel ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnsitz erbracht wird und sich im Umkreis von 25 km kein FITNESSLAND befindet. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 

10. Übertragung: Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

11. Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen: Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderen Eigentums des Mitgliedes besteht nicht. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

12. Nachweispflicht: Für Sondertarife, die einer Nachweispflicht unterliegen, ist es zwingend erforderlich, einen aktuellen schriftlichen Nachweis bis zum 14. des Folgemonats zu erbringen. Erfolgt dies nicht, ändert sich die Laufzeit automatisch auf 24 Monate. 

13. Sonderkündigungsrecht: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses wahrgenommen, endet die Mitgliedschaft bereits zum Ende des ersten vollen Mitgliedschaftsmonats. Der erste Monatsbeitrag und die einmaligen Investitionen fallen an und werden nicht zurückerstattet.